Online Informationen für Private Haftpflichtversicherung in Bamberg und Umgebung
Privathaftpflichtversicherung Laut Gesetz ist derjenige, der einem anderen einen wie auch immer gearteten Schaden zufügt, mit seinem gesamten Vermögen zum Schadenersatz verpflichtet, d.h. der Schädiger zahlt schlimmstenfalls lebenslänglich einen solchen Schaden ab. Ist er mittellos, geht der Geschädigte leer aus. Daher sollte jeder eine private Haftpflichtversicherung haben.
Durch den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung (PHV) kann man sich vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen eines fahrlässig geschädigten Dritten schützen. Der Versicherer klärt auch, ob der Versicherungsnehmer überhaupt schadenersatzpflichtig ist und weist unberechtigte Ansprüche ab. Falls es so weit kommen sollte, führt der Haftpflichtversicherer im Namen des Versicherungsnehmers die gerichtliche Auseinandersetzung, er übernimmt sowohl die Regulierungs- als auch die Prozesskosten. Die PHV übernimmt in gewisser Weise auch Teilaufgaben einer Rechtsschutzversicherung (Abwehr nicht berechtigter Ansprüche). Auch dem Geschädigten wird ein Schutz zuteil wenn seine Ansprüche gegen den Schädiger berechtigt sind. Er bekommt auf jeden Fall Schadenersatz, selbst dann, wenn der Schädiger über keinerlei Vermögen verfügt. Gegenstand einer PHV ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter oder Eigentümer einer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendeten Wohnung. Dies bezieht sich z.B. auf die Räum- und Streupflicht, Bau- und Instandsetzungsarbeiten ( i.d.R. bis zu 50.000 EUR) sowie die Vermietung einzelner Räume. Des Weiteren ist der Besitz und Gebrauch von Fahrrädern mitversichert, ebenso wie der erlaubte, private Gebrauch von Schusswaffen, jedoch mit Ausnahme der Jagd (Jagd-Haftpflichtversicherung). Mit eingeschlossen sind Schäden aus der Haltung von Haustieren, ausgenommen Hunde, Pferde und Rinder (Tierhalter-Haftpflichtversicherung). Auch die Verunreinigung und Verseuchung von Gewässern ist mitversichert, soweit diese nicht durch Tankanlagen und ähnliches verursacht worden sind (Öltank- oder Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung).